Schulelternrat / Schulkonferenz

Schulelternrat

Den Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternräte zusammen. Dieser unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten. Der Schulelternrat vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten. (§88 SchulG M-V – Schulelternrat)

Protokolle der Schulelternratssitzungen

Schulkonferenz

An Schulen bis zur Jahrgangsstufe 4 besteht die Schulkonferenz zur Hälfte aus Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten. Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessensausgleich sorgen. (§76 SchulG M-V – Schulkonferenz)

Protokolle der Schulkonferenzsitzungen