An Schulen bis zur Jahrgangsstufe 4 besteht die Schulkonferenz zur Hälfte aus Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten. Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessensausgleich sorgen. (§76 SchulG M-V – Schulkonferenz)